Quelle: https://www.businessinsider.de/gruenderszene/perspektive/eigene-finanzholding-exit-waehrend-der-siebenjaehrigen-sperrfrist-wie-geht-das/

Eigene Finanzholding: Exit während der siebenjährigen Sperrfrist – wie geht das?

Der Artikel befasst sich mit der Frage, wie Gründer*innen trotz einer siebenjährigen Sperrfrist ihren Anteil an einem Unternehmen verkaufen können. Eine gängige Praxis ist die Gründung einer eigenen Finanzholding, die die Anteile am Unternehmen hält. Dadurch bleibt der Gründer*in zwar formal im Unternehmen, aber die Anteile können über die Holding verkauft werden. Der Artikel betont, dass es bei dieser Methode wichtig ist, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen, um potenzielle Risiken und Nachteile zu vermeiden. Der Fokus liegt auf den spezifischen Herausforderungen, die bei der Gründung einer eigenen Finanzholding auftreten können, und bietet keine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Zusammenfassung

"Der Artikel bietet einen Überblick über die Möglichkeiten, die eine eigene Finanzholding bietet, um während einer Sperrfrist aus einem Unternehmen auszusteigen. Der Artikel betont die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen und steuerlichen Beratung, um die Risiken und Vorteile dieser Methode zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu finden."

Aktualisiert am: 06.21.2024

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Eigene Finanzholding: Exit während der siebenjährigen Sperrfrist – wie geht das?

Gründer, die erst ihre GmbH und später eine Finanzholding gründen, müssen Hürden meistern. Ein Exit kann teuer werden.