Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/bjoern-hoecke-afd-chef-thueringen-verwendung-sa-parole-gerichtsverfahren

Björn Höcke erneut wegen Verwendung von SA-Parole vor Gericht

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke steht erneut vor Gericht. Diesmal wird er wegen Verwendung einer SA-Parole angeklagt. Der Vorwurf lautet, er habe im Jahr 2019 auf einer AfD-Veranstaltung die Worte "Nie wieder 1933" in Anlehnung an die SA-Parole "Nie wieder 1933!" verwendet. Höcke bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, er habe die Worte in einem anderen Kontext verwendet. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in Höckes Äußerung eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Der Prozess gegen Höcke ist Teil einer Reihe von Verfahren gegen den AfD-Politiker, die sich gegen seine Äußerungen richten. So wurde er im Jahr 2021 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Höckes Prozess vor dem Landgericht Meiningen begann am 19. Juni 2024.

Zusammenfassung

"Der Prozess gegen Björn Höcke wegen Verwendung einer SA-Parole vor dem Landgericht Meiningen begann am 19. Juni 2024. Höcke bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, er habe die Worte in einem anderen Kontext verwendet. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in Höckes Äußerung eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Es bleibt abzuwarten, welches Urteil das Gericht fällen wird."

Aktualisiert am: 06.25.2024

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Rechtsextremist: Thüringer AfD-Chef Björn Höcke erneut wegen SA-Parole vor Gericht

Der rechtsextreme AfD-Politiker will nicht gewusst haben, dass eine von ihm verwendete Formulierung verboten ist. Doch dann soll er die Parole wieder angestimmt haben.