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Berlin nennt als erste Kommune Zahlen: So teuer wird die neue Grundsteuer

Berlin ist die erste Kommune in Deutschland, die konkrete Zahlen zur neuen Grundsteuer veröffentlicht hat. Die Hauptstadt hat die Grundsteuerwerte für alle Grundstücke und Gebäude berechnet und diese Zahlen veröffentlicht. Die neuen Grundsteuerwerte werden ab 2025 gelten. Die Zahlen zeigen, dass die Grundsteuer in Berlin für viele Grundstückseigentümer teurer werden wird. Der Grund dafür ist, dass die neuen Grundsteuerwerte auf dem aktuellen Marktwert des Grundstücks basieren, während die bisherige Grundsteuer auf dem Wert von 1964 basierte. In Berlin liegt der durchschnittliche Grundsteuerwert nun bei 2,62 Euro pro Quadratmeter, im Jahr 2022 lag er noch bei 1,17 Euro pro Quadratmeter. Die Grundsteuer wird in Zukunft nach einem neuen Verfahren berechnet, das auf dem Bodenrichtwert, dem sogenannten Einheitswert, basiert. Dieser Wert wurde von den Bundesländern berechnet und wird nun von den Kommunen genutzt, um die Grundsteuer für jedes einzelne Grundstück zu berechnen. Der Grundsteuerwert ist der Wert, den das Grundstück im Jahr 2022 hätte erzielen können, wenn es zu diesem Zeitpunkt verkauft worden wäre. Die neuen Grundsteuerwerte werden für alle Grundstücke und Gebäude berechnet, unabhängig davon, ob sie bebaut sind oder nicht. Die Grundsteuer wird für alle Grundstückseigentümer fällig, auch für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die Grundsteuer wird im Regelfall von den Städten und Gemeinden erhoben, die sie als Einnahmequelle für kommunale Aufgaben verwenden. Die Grundsteuer wird in der Regel einmal jährlich fällig.

Zusammenfassung

"Die neuen Zahlen zeigen, dass die Grundsteuer in Berlin für viele Grundstückseigentümer teurer werden wird. Die Höhe der Grundsteuer hängt von dem Wert des Grundstücks ab, der ab 2025 neu berechnet wird. Die neuen Grundsteuerwerte werden auf dem aktuellen Marktwert des Grundstücks basieren, während die bisherige Grundsteuer auf dem Wert von 1964 basierte. Die neuen Grundsteuerwerte werden für alle Grundstücke und Gebäude berechnet, unabhängig davon, ob sie bebaut sind oder nicht."

Aktualisiert am: 06.26.2024

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